Energie und Kosten sparen mit einer sorgfältigen energetischen Planung
Umweltschutz, begrenzte Ressourcen, Kosten senken:
Die Gründe Energie zu sparen und verantwortungsvoll einzusetzen, sind vielfältig, ganz egal ob im Neubau oder im Bestand. Mit wenigen Handgriffen und kleinen Veränderungen können Sie kostengünstig Ihren Wohnkomfort erhöhen und Ihren ökologischen Fußabdruck minimieren.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und helfen bei der Lösung Ihres Problems. Denn die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden ist eine wichtige Hilfe für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, Geld für Energieeinsparung und Umweltschutz zu investieren.
Im Rahmen dieser Energetischen Fachplanung prüfen wir immer, ob und welche Förderprogramme genutzt werden können. Wir bieten Ihnen über die Planungsphase auch eine Baubegleitung an, die sicherstellt, dass die angestrebten energetischen Ziele sowie ggf. die Anforderungen der Fördermittelgeber eingehalten und die notwendigen Nachweise erstellt werden.
Die neue Förderkredite und Zuschüsse der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" können für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie für einzelne energetische Maßnahmen beantragt werden. Sie gilt für alle Wohngebäude (Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser) sowie für alle Nichtwohngebäude (Gewerbe, kommunale Gebäude, Krankenhäuser). Die Förderung für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung kann direkt zusammen mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt werden. Die Sanierung wird gefördert, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für ein Gebäude bei Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Steuerliche Förderungen können Eigentümer in Anspruch nehmen, wenn sie energetische Baumaßnahmen an Ihrer selbst bewohnten Immobilie durchführen wollen und dafür einen eingetragenen Energieberater engagieren. Voraussetzung dafür ist, dass auch tatsächlich eine energetische Sanierungsmaßnahme an der selbst bewohnten Immobilie durchgeführt wurde.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen - wenn der Energieberatende schon durch ein öffentliches Zuschussprogramm oder einen zinsverbilligten Kredit gefördert wurde, darf die Steuerermäßigung nicht zusätzlich beantragt werden.