Wertermittlung

Verkehrswertermittlung

Der Verkehrswert wird im Sinne des § 194 Baugesetzbuch wie folgt definiert:

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Verkehrswertermittlung führen wir für folgende Immobilienarten durch:
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Gewerbeimmobilien
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